Liegt die Inzidenz in einem Landkreis seit fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100, tritt die Bundesnotbremse außer Kraft. Dann gilt die erste von drei Öffnungsstufen. Bedeutet für die Gastronomie:
- Öffnung von 6 bis 21 Uhr
- Zutritt nur für Gäste, die nachweisbar geimpft, genesen oder negativ getestet sind
- Innen müssen die Tische 1,5 Meter voneinander entfernt stehen
- Ein Gast pro 2,5 Quadratmeter
- Keine Flächenbeschränkung im Biergarten, die AHA-Regeln müssen aber eingehalten werden
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/gastronomie-darf-oeffnen-antworten-auf-die-wichtigsten-fragen-100.html
Bedeutet wenn alles wie gewünscht läuft können wir euch Anfang Juni wieder bei uns begrüßen.
Wir freuen uns schon und hoffen auf's Bestes, bleibt gesund!