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Neue Corona Regeln für die Gastronomie

Liegt die Inzidenz in einem Landkreis seit fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100, tritt die Bundesnotbremse außer Kraft. Dann gilt die erste von drei Öffnungsstufen. Bedeutet für die Gastronomie:

 

- Öffnung von 6 bis 21 Uhr 

- Zutritt nur für Gäste, die nachweisbar geimpft, genesen oder negativ getestet sind 

- Innen müssen die Tische 1,5 Meter voneinander entfernt stehen 

- Ein Gast pro 2,5 Quadratmeter 

- Keine Flächenbeschränkung im Biergarten, die AHA-Regeln müssen aber eingehalten werden 

 

Quelle:  https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/gastronomie-darf-oeffnen-antworten-auf-die-wichtigsten-fragen-100.html

 

Bedeutet wenn alles wie gewünscht läuft können wir euch Anfang Juni wieder bei uns begrüßen.

Wir freuen uns schon und hoffen auf's Bestes, bleibt gesund!